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Kosten und Abrechnung einer Psychotherapie


Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer. Die Kosten für eine Therapiestunde (50 Minuten) belaufen sich auf 187,00 €. Gerne besprechen wir im Vorfeld transparent die Kosten.


 

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt. Hierbei wird bei der Ziffer 870 der 3.5fache Faktor angesetzt.

Die Begleichung der Therapiekosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte in voller Höhe entsprechend der Rechnungslegung, unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenversicherung, ist vom Patienten selbst zu verantworten.

Wenn ein vereinbarter Psychotherapie-Termin nicht mindestens 24 Stunden (unabhängig von den Gründen) vorher abgesagt wird und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, fällt ein Ausfallhonorar an. Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation in Quarantäne müssen, so können wir die Therapiestunde auch online durchführen.


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Gesetzliche Krankenkassen

Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es gibt allerdings in Ausnahmefällen Möglichkeiten die Therapie über das sog. Kostenerstattungsverfahren von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernehmen zu lassen, zum Beispiel bei unzumutbaren Wartezeiten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über das Prozedere und lesen Sie sich die allgemeinen Informationen über Kostenerstattung auf diesem Flyer durch: DPtV-Faltblatt_Kostenerstattung. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung behilflich. 


Selbstzahler

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler/in behandelt werden. Die Kosten für eine Therapiestunde (50 Minuten) belaufen sich auf 187,00 €. Dazu kommt einmalig die Eingangsdiagnostik (ca. 180 Euro). Verlaufsdiagnostik und Berichten/Gutachten fallen fallspezifisch an. Gerne besprechen wir im Vorfeld transparent die Kosten.

Wenn ein vereinbarter Psychotherapie-Termin nicht mindestens 24 Stunden (unabhängig von den Gründen) vorher abgesagt wird und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, fällt ein Ausfallhonorar an. Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation in Quarantäne müssen, so können wir die Therapiestunde auch online durchführen. Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

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